Kreisverwaltung bezieht Stellung zur Situation um den Rathausturm Nordenham
In der jüngsten Berichterstattung über den baulichen Zustand des Rathausturms in Nordenham ist der Eindruck vermittelt worden, die Kommunalaufsicht des Landkreises trage eine Mitverantwortung an der bislang nicht erfolgten Umsetzung etwaiger Konzepte. Die zuständige Kreisrätin und Dezernentin Sindy Nestler ordnet den Sachverhalt nachfolgend ein:
Einordnung
Die Kommunalaufsicht hat den Rathausneubau in Nordenham weder verzögert noch verhindert. Diese Darstellung hält einer Prüfung anhand der vorliegenden Unterlagen nicht stand.
Die Kommunalaufsicht ist keine politische Entscheidungsinstanz, sondern eine Aufsichtsbehörde, die gemäß § 170 Abs. 1 NKomVG die Kommunen in ihren Rechten schützt und die Erfüllung ihrer Pflichten sichert. Sie stellt sicher, dass die Kommunen die geltenden Gesetze beachten und die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises rechtmäßig und zweckmäßig ausführen. Zu ihrem gesetzlichen Auftrag gehört auch die Sicherstellung der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 KomHKVO. Dies schließt eine beratende Tätigkeit ausdrücklich ein. Die Kommunalaufsicht ist dabei strikt an geltendes Recht gebunden.
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Wirtschaftlichkeitsgebot als roter Faden
Bei mehreren realistischen Handlungsoptionen ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erforderlich. Dies ist kein Sonderwunsch der Kommunalaufsicht, sondern zwingende Rechtsfolge aus der Kommunalhaushaltsverordnung.
Im Jahr 2020 genehmigte die Kommunalaufsicht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,115 Millionen Euro für einen Rathausanbau, da dieser auf Grundlage der damals vorliegenden Berechnung als wirtschaftlichste Lösung galt. Im Dezember desselben Jahres stellte sich jedoch heraus, dass das zugrundeliegende Gutachten fehlerhaft war und die tatsächlichen Kosten deutlich höher lagen.
Spätestens mit dem Raumgutachten 2022 und den daraus folgenden Überlegungen zu Neubau-, Teilneubau- oder Mietlösungen war erneut ein belastbarer Wirtschaftlichkeitsvergleich erforderlich. Auch hier folgte die Kommunalaufsicht konsequent dem gesetzlichen Gebot, bei veränderten Grundlagen eine erneute Wirtschaftlichkeitsprüfung einzufordern.
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Haushaltsmittel und Unterlagenlage
In den Jahren 2021 und 2022 standen Haushaltsmittel für eine Rathauslösung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleichs. Ein solcher wurde nicht vorgelegt; die Mittel wurden nicht abgerufen und verfielen. Eine Umsetzung scheiterte in dieser Phase somit nicht an einer fehlenden Genehmigung, sondern an der nicht erfüllten Voraussetzung.
Im Jahr 2023 wurden trotz neuer Bedarfs- und Kostenbetrachtungen keine Haushaltsmittel für eine konkrete Rathauslösung eingestellt. Eine Umsetzung war in diesem Jahr somit aufgrund fehlender formaler und finanzieller Voraussetzungen nicht möglich.
Für die Neubau- bzw. Mietkaufvariante wurde der Kommunalaufsicht im Mai 2024 erstmals eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt. Nach fachlichen Hinweisen zur Überarbeitung – insbesondere zur Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der Kosten – lagen dann prüffähige Unterlagen einschließlich ergänzender Gutachten im Mai 2025 vollständig vor. Schon einen Monat später, im Juni 2025, stellte die Kommunalaufsicht eine Zustimmung unter klar benannten Voraussetzungen in Aussicht.
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Kaufoption statt langer Miete
Die Fixierung einer Kaufoption als Ziel der Stadtverwaltung wird im Januar 2024 in einer E-Mail von der Verwaltung der Stadt Nordenham selbst benannt. Es wird fürderhin um eine Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit einer Mietlösung gebeten.
Die Einbeziehung einer Kauf- oder Erwerbsoption durch die Stadt ist nicht nur sinnvoll, sondern auch sachlich geboten, wenn eine dauerhafte Nutzung vorgesehen ist. Langfristige Mietkosten müssen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit mit Kauf- oder Neubauvarianten vergleichbar gemacht werden. Dies verlangt das geltende Haushaltsrecht.
Die Kommunalaufsicht bittet deshalb um Überarbeitung des Wirtschaftlichkeitsvergleiches. Die Stadtverwaltung Nordenham hält dies nicht für erforderlich und unterbreitet gegenüber der Kommunalaufsicht, das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport zum Thema anzuhören. Die Kommunalaufsicht unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich.
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Vergaberecht
Soweit vergaberechtliche Fragen thematisiert wurden, hat die Kommunalaufsicht auf mögliche rechtliche Risiken hingewiesen und eine anwaltliche Prüfung begrüßt. Dies entspricht ihrer gesetzlichen Beratungsfunktion.
Die Verantwortung für die Wahl und Durchführung eines Vergabeverfahrens liegt jedoch ausschließlich bei den Städten und Gemeinden. Eine Weisung, ein bestimmtes Verfahren zu wählen oder ein Projekt auszuschreiben, ist rechtlich nicht zulässig. Die Kommunalaufsicht trifft in dieser Hinsicht keine Entscheidungen, sondern wirkt lediglich beratend auf Rechtssicherheit hin.
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Gesamtbewertung
Die Kommunalaufsicht hat den Rathausneubau in Nordenham nicht verhindert, sondern korrekt und zeitnah gehandelt. Sie hat zu keinem Zeitpunkt politische Entscheidungen ersetzt oder Projekte gestoppt. Vielmehr hat sie – teils auch beratend – auf die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen hingewirkt, insbesondere auf das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Vollständigkeit der Entscheidungsgrundlagen.
Verzögerungen im Verfahren sind maßgeblich darauf zurückzuführen, dass sich Planungsansätze, Bedarfe und Rahmenbedingungen mehrfach änderten und prüffähige Unterlagen – insbesondere Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Gutachten – teilweise verzögert vorlagen. Die Darstellung, die Kommunalaufsicht habe durch fortlaufende neue Anforderungen oder durch die Einführung zusätzlicher Hürden den Prozess blockiert, trifft nicht zu.

