Bis Januar 2027 sind bis 2004 ausgestellte Fahrerlaubnisbescheinigungen an der Reihe

Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, sollte jetzt aufmerksam werden: Diese Führerscheine müssen im Rahmen des bundesweiten Pflichtumtauschs bis zum 19. Januar 2027 gegen einen neuen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Hintergrund ist die schrittweise Einführung eines einheitlichen europäischen Führerscheins. Dieser soll nicht nur europaweit einheitlich aussehen, sondern auch besser vor Fälschungen geschützt sein. Wichtig zu wissen: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt selbstverständlich bestehen – lediglich das Dokument wird erneuert. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen.

Zwischen der Beantragung des EU-Führerscheins und dem Umtausch liegen nur wenige Tage oder Wochen. Um die Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren, empfiehlt der Landkreis, frühzeitig online über terminreservierung.landkreis-wesermarsch.de einen passenden Termin zu buchen. Die Terminreservierung ist hier zwingend erforderlich.

Die Anträge auf Umstellung können zudem auch in den Rathäusern der Städte und Gemeinden – mit Ausnahme der Stadt Brake – gestellt werden.

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:

      • Aktueller Führerschein
      • Personalausweis, Pass mit Meldebestätigung oder sonstige Ausweispapiere
      • Biometrisches Lichtbild (Passfoto)
      • Die Kartenführerscheinumstellung mit Direktversand kostet 32,80 Euro.

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Wer sich unsicher ist, ob der eigene Führerschein umgetauscht werden muss, oder weitere Fragen zum Ablauf hat, findet alle wichtigen Informationen auf der Internetseite des Landkreises Wesermarsch unter: https://t1p.de/fuehrerschein27

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Foto: Landkreis / Wittschieben

Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 müssen als nächstes umgetauscht werden.