Geplante Änderungen benachteiligen strukturschwache Landkreise
Landrat Stephan Siefken äußert sich zur geplanten Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG):
„Der aktuelle Gesetzesentwurf des Niedersächsischen Innenministeriums zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs bereitet uns große Sorgen. Nicht nur soll das Gesetz ein Jahr früher in Kraft treten, als noch von der Innenministerin beim Niedersächsischen Landkreistag am 21. August angekündigt. Der Entwurf stellt zudem strukturschwache Landkreise wie die Wesermarsch vor erhebliche Herausforderungen, weil er die finanzielle Grundlage für viele unserer Leistungen in Frage stellt. Diese Leistungen sind jedoch nicht Luxus, sondern unverzichtbar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: von der Sanierung von Straßen über Unterstützung des Ehrenamtes bis hin zu modernen Schulen.
Gerade in ländlichen Regionen, die ohnehin unter besonderen strukturellen Bedingungen arbeiten, sind wir auf eine solide finanzielle Ausstattung angewiesen. Nur so können wir zeigen, dass staatliche Institutionen handlungsfähig und verlässlich sind – etwas, das für das Vertrauen in unsere Demokratie von entscheidender Bedeutung ist.
Es gibt eine wichtige Aufgabe: Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu schaffen. Deshalb muss ein Gesetz diesem Anspruch gerecht werden und darf nicht die Unterschiede verschärfen. Wir appellieren an das Innenministerium, die Belange der strukturschwachen Landkreise stärker zu berücksichtigen.
Seit April warten wir auf eine Antwort auf unsere Frage, wie der Landkreis Wesermarsch mit den geplanten Rahmenbedingungen seine Aufgaben noch erfüllen soll – im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger und einer lebendigen Demokratie.“
Pressemitteilung des Niedersächsischen Landkreistags
23-2025 PM Kommunaler Finanzausgleich 2026: Land plant Änderung ohne hinreichende wissenschaftliche Grundlage

Foto: Landkreis Wesermarsch
Landrat Stephan Siefken äußert sich zur geplanten Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG).
