gemäß § 21a der neunten Verordnung
über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) über die Erteilung
der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA)
im Windpark Oldenbrok Süd
*****
Der Landkreis Wesermarsch hat mit Datum vom 06.07.2026 der VSB Windpark Oldenbrok Süd, Schweizer Straße 3 A, 01069 Dresden, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des nachfolgenden Vorhabens erteilt:
„Vorhaben:
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
genehmigungsbedürftige Windenergieanlagen (WEA) nach Nr. 1.6.2
Verfahrensart V der 4. BImSchV
Windpark Oldenbrok Süd
Zwei WEA Typ: Nordex N 163 mit je 7,0 MW Leistung.
.
Downloads:
über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) über die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark „Colmar II Strückhausen“
hier: 1. Teilgenehmigung
Dokument ansehen »
über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) über die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark „Colmar II Strückhausen“
hier: 2. Teilgenehmigung Dokument ansehen »
| Gemeinde: | Ovelgönne | |
|---|---|---|
| Gemarkung: | Oldenbrok | |
| Flur/Flurstück: | OSE_02: OSE_03: |
Flur 11, Flurstück 141/1 Flur 11, Flurstück 134/1 |
| Koordinaten: | OSE_02: | Ost: 461.713 Nord: 5.903.188 |
| UTM ETRS 80, Zone 32 | ||
| OSE_03: | Ost: 462.039 Nord: 5.902.689“ |
Der verfügende Teil des erteilten Genehmigungsbescheides lautet:
„I.
GENEHMIGUNG
Ihnen wird hiermit gemäß der §§ 4 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.2 Verfahrensart V des Anhangs zu § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) (Antragseingang vor 30. Juni 2025) die Genehmigung für den Windpark Oldenbrok Süd wie folgt erteilt:
Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N 163/ je 7,0 MW, Rotordurchmesser 163,00m, Nabenhöhe 118,00 m und einer Gesamthöhe von 199,50 m.
Die nachstehenden und in den Anlagen enthaltenen Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Bescheides. Soweit die Nebenbestimmungen nicht besonders als Befristung, Bedingung (B) oder Vorbehalt gekennzeichnet sind, handelt es sich um Auflagen (A) im Sinne des § 36 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Hinweise (H) beruhen auf geltendem Recht und sind bei der Ausführung des Vorhabens zu beachten.“
.
Öffentliche Auslegung
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Nebenbestimmungen, allgemeinen Hinweisen und der Begründung liegt in der Zeit vom 13.07.2026 – 27.07.2026 beim Landkreis Wesermarsch Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 307 während folgender Dienststunden
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
aus.
Die Bekanntmachung, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind auch im selben Zeitraum über die Homepage des Landkreises Wesermarsch unter
https://wesermarsch.de/aktuelles/bekanntmachungen
einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch Dritten gegenüber, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Wesermarsch Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake oder per E-Mail: uib@wesermarsch.de angefordert werden.
.
VI.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch beim Landkreis Weser-marsch, Poggenburger Str. 15, 26919 Brake, erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.
.
Brake, 08.07.2026
Landkreis Wesermarsch
In Vertretung
Matthias Wenholt
Erster Kreisrat
