Bundesinnenministerium kündigt Gesetzesentwurf an
Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzesentwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz angekündigt. Eine Ressortabstimmung auf Bundesebene und Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag stehen noch aus. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß der aktuell gültigen Vorschriften. Auskünfte durch Einbürgerungsabteilung noch nicht möglich.

Der im Bundesinnenministerium erarbeitete Gesetzesentwurf wird zunächst in die Ressortabstimmung gehen, also innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, und im Anschluss im Bundeskabinett behandelt werden. Nachdem der Gesetzentwurf den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, muss er noch weitere Stationen durchlaufen, um als Gesetz in Kraft zu treten. Weitere Information zum Verfahrensablauf auf der Seite des Deutschen Bundestag es: Weg der Gesetzgebung

Auskünfte durch Einbürgerungsabteilung noch nicht möglich
Der Stelle für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten des Landkreises Wesermarsch sind derzeit keine Details des Gesetzesentwurfes bekannt. lm Rahmen der Beratungstätigkeit können keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen.

Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß des aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetzes. [mehr erfahren]