Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Kreisjugendpflege
Telefon: 04401 927-745
E-Mail: kreisjugendpflege@wesermarsch.de
Mo. - Fr. 08:30 - 12.00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Kreisjugendpflege des Landkreises Wesermarsch übernimmt neben vielfältigen Angeboten, Hilfen und Beratungen auch die Aufgabe, junge Menschen in ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.
Angebote der Kreisjugendpflege
Die Kreisjugendpflege umfasst die Bereiche außerschulische Jugendbildung, offene Jugendarbeit und den erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.
Die Jugendpflege arbeitet mit einem großen Netzwerk vorhandener Jugendhilfeeinrichtungen zusammen und stellt Angebote zur Verfügung, die an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und diese bei der Gestaltung ihrer sozialen Entwicklung unterstützen, beteiligen und qualifizieren. Sie sollen zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen..
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Für weitere Auskünfte zu Fragen und Anregungen bezüglich Jugendpflege, Förderrichtlinien und Antragstellung und
zum Jugendschutz im Landkreis Wesermarsch stehen die Jugendpfleger im Landkreis Wesermarsch zur Verfügung.
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Veranstaltungshinweis vom
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Kinder- und Jugendschutz
Unter „Kinder- und Jugendschutz“ wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
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Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.
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Kreisjugendpflege
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und nach Vereinbarung
Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.
Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.
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Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz in Deutschland spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft. Er beinhaltet Maßnahmen, die darauf abzielen, sowohl die körperliche als auch die seelische Gesundheit der jungen Generation zu fördern und sie vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Diese Regelungen finden Anwendung in verschiedenen Bereichen wie Medien, Arbeitswelt, Freizeit und Erziehung.
Juleica (Jugendleiter-Card)

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DieJuleica (Jugendleiter-Card) ist ein Aushängeschild der niedersächsischen Jugendarbeit. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit. Sie bürgt für Qualität, weil sie nur im Zusammenhang mit einer bestandenen Prüfung ausgehändigt wird. Für ihre Inhaberin oder ihren Inhaber bringt sie Vorteile, ebenso für Vereine und/oder Organisationen, in denen sich diese Personen engagieren.
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Bitte beachten: Ab sofort gilt das neue Antragsformular auf Kreiszuschüsse für Fahrten, Wanderungen und Lager sowie Juleica-Schulungen. Nähere Erläuterungen siehe Richtlinie zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen.
Stand: 02/2025 Dokument ansehen »