Kindertagesbetreuung

Familie, Kinder & Jugend

Fachdienst Jugend
- Kindertagesbetreuung -

Poggenburger Straße 15, 26919 Brake


E-Mail: jugendamt@wesermarsch.de

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Kindertagesstätten

Tageseinrichtungen sind Krippen, Kindergärten, Kinderspielkreise, Horte und kleine Kindertagesstätten, die meist von freien Trägern, Städten und Gemeinden betrieben werden.

Der Landkreis Wesermarsch ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe und hat dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Plätze in diesen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Dieses geschieht durch eine jährliche Erstellung des Kindertagesstättenbedarfplanes für den gesamten Landkreis Wesermarsch.

Die Vergabe der entsprechenden Plätze für Ihr Kind erfolgt in Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder Kindertagesstätte in der Sie wohnhaft sind. Sobald Ihr Kind in eine entsprechende Tageseinrichtung geht, steht es Ihnen offen, einen Antrag auf Übernahme zu den Kosten der Tageseinrichtung für Ihr Kind zu stellen. Der entsprechende Antrag steht unter den Downloads auf dieser Seite zur Verfügung.

Unsere Leistungen

Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

Downloads

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe Übernahme zu den Kosten der Tageseinrichtungen für Kinder Dokument ansehen »

FAQs zu Kindertagesstätten

  • Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt. Dort erhalten Sie Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
  • Für den Antrag auf Kostenübernahme von Krippe oder Hort wenden Sie sich gerne an den Landkreis.
  • Wenden Sie sich in jedem Fall an den zuständigen Träger bzw. die betreffende Kindertagesstätte und klären, welche Unterlagen benötigt werden.
  • Für den Antrag auf Kostenübernahme benötigen wir Einkommensnachweise (netto), eine Aufstellung mit monatlichen Belastungen oder Nachweis von Wohngeld, Sozialleistungen, Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Asylleistungen.
  • Die Betreuung ab dem 3. Lebensjahr ist für die Eltern kostenfrei. Unter drei Jahren wird eine Staffelung für die Berechnung der Beiträge herangezogen. Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
  • Klären Sie mit der zuständigen Kita und dessen Träger welche Fristen beachtet werden müssen. In der Regel müssen spätestens vor Beginn der Betreuung alle Anträge gestellt sein.

Infos der Kindertagesstätten in den Städten & Gemeinden

Über die nachfolgend aufgeführten Stadt- bzw. Gemeindebuttons werden Sie auf die jeweilige Homepage der Kitas weitergeleitet.