Kreisjugendpflege

Familie, Kinder & Jugend

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Fachdienst Jugend - Kreisjugendpflege
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Frau Susanne Benissan
Telefon: 04401 927-745
E-Mail: kreisjugendpflege@wesermarsch.de

Servicezeiten:
Mo. - Do. 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Kreisjugendpflege des Landkreises Wesermarsch übernimmt neben vielfältigen Angeboten, Hilfen und Beratungen auch die Aufgabe, junge Menschen in ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.

Angebote der Kreisjugendpflege

Die Kreisjugendpflege umfasst die Bereiche außerschulische Jugendbildung, offene Jugendarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

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Die Jugendpflege arbeitet mit einem großen Netzwerk vorhandener Jugendhilfeeinrichtungen zusammen und stellt Angebote zur Verfügung, die an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und diese bei der Gestaltung ihrer sozialen Entwicklung unterstützen, beteiligen und qualifizieren. Sie sollen zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen..

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Unsere Angebote umfassen

Die Kreisjugendpflege organisiert für Jugendliche in den Ferien Gruppenreisen. Zukünftige Angebote sind in Planung.

Die auf Kreisebene als förderungswürdig anerkannten und im Kreisgebiet tätigen Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine erhalten auf Antrag für mehrtägige Fahrten pauschale Fahrtkostenzuschüsse. Entsprechende Anträge sind bei der Kreisjugendpflege bzw. im Internet erhältlich..

Die auf Kreisebene als förderungswürdig anerkannten und im Kreisgebiet tätigen Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine erhalten auf Antrag für mehrtägige Fahrten im Rahmen des Jugendaustausches pauschale Fahrtkostenzuschüsse. Die Antragstellung erfolgt bei der Kreisjugendpflege.

Die auf Kreisebene als förderungswürdig anerkannten und im Kreisgebiet tätigen Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine erhalten auf Antrag für Aus –und Fortbildungen im Rahmen der außerschulischen Bildungsarbeit pauschale Zuschüsse. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls bei der Kreisjugendpflege.

Mit Einführung des Bildung- und Teilhabe Paketes in 2018 (SGBII, SGBXII) haben sich die Förderrichtlinien bzgl. der finanziellen Unterstützung für einkommensschwache Familien geändert.So können Klassenfahrten, Lernmaterialien, Vereinsbeiträge, u. ä. entsprechend durch das Bildungs-und Teilhabe Pakete übernommen werden. Je nach Einkommen der Eltern kann diesbezüglich bei der zuständigen Behörde, Jobcenter, oder Sozialamt ein Antrag gestellt werden.Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit einen Antrag auf Zuschuss für Fahrten und Lager beim Jugendamt des Landkreises zu stellen. Diese Zuschüsse werden dann aber auf die Förderung durch das Bildungs- und Teilhabe Paket angerechnet.

Ziel des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es, junge Menschen und Eltern zu befähigen, gefährdende Einflüsse kritisch zu durchschauen und abzuwehren. Kinder die aufgeklärt sind und Nein sagen können, sind seltener Opfer von Missbrauch. In Zusammenarbeit mit der Polizei führt das Jugendamt regelmäßig Alkoholkontrollen auf Stadt und Volksfesten durch. Die Durchführung und Organisation von Infoveranstaltungen zum Thema Medienschutz und Internetmissbrauch gehören auch zu den Aufgaben im Jugendschutz, genauso wie die Prävention vor Gewalt- und sexuellem Missbrauch.

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/-innen. Die Ausbildung ist inhaltlich und zeitlich bundeseinheitlich geregelt. Sofern die gesetzlichen Vorgaben von qualifizierten Mitarbeitern bei der Ausbildung der Jugendgruppenleiter angewendet werden, können auf Grund einer Kooperationsvereinbarung die Vereine und Verbände, diese Ausbildung selbst durchführen. Ausschließlich die Anerkennung und Beantragung der Ausweise erfolgt derzeit durch die Kreisjugendpflege.

Bei Unfällen von Jugendlichen in Sportvereinen ist durch die Kontaktaufnahme zur Kreisjugendpflege ein Fragenbogen beim Landkreis Wesermarsch erhältlich. Von dort aus wird die Schadensmeldung dann an den Kommunalen Schadenausgleich zwecks Abwicklung weitergeleitet.

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Für weitere Auskünfte zu Fragen und Anregungen bezüglich Jugendpflege, Förderrichtlinien und Antragstellung und zum Jugendschutz im Landkreis Wesermarsch stehen die Jugendpfleger im Landkreis Wesermarsch zur Verfügung.

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Kinder- und Jugendschutz

Unter „Kinder- und Jugendschutz“ wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Fachdienst Jugend - Kreisjugendpflege
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Frau Susanne Benissan
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Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.

Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.

Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.

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Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

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Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit für Eltern Dokument öffnen  »

Kinderschutz im Verein

Informationen zur Konzeptentwicklung und Fördervoraussetzung ab 2026

Warum Kinderschutz im Verein wichtig ist

Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihrer Freizeit in Vereinen. Dort erleben sie Gemeinschaft, Spiel, Sport, Heranwachsen – und sollten dabei vor allem eines vorfinden: einen sicheren und geschützten Raum.

Ein Verein ist nicht nur Anbieter von Aktivitäten, sondern auch Lebensort, Begegnungsraum, Lernfeld für Selbstbewusstsein und Mitbestimmung. Mit Blick auf die Rechte der Kinder und Jugendlichen – etwa auf Schutz vor Gewalt und auf Beteiligung – gewinnt der Kinderschutz in Vereinen zunehmend an Bedeutung. Vereine leisten hier einen wichtigen Beitrag: Sie schaffen Strukturen, die Orientierung geben und helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Ein umfassendes Schutzkonzept im Verein ist nicht nur rechtlich geboten, sondern ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Es geht weit über formale Vorgaben hinaus: Es setzt ein klares Leitbild, benennt Verantwortung und Ansprechpartner, analysiert Risiken im Vereinsalltag, definiert Verhaltensregeln und legt Verfahren für den Verdachts- sowie den Krisen­fall fest. Durch konsequente Prävention, Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie transparente Strukturen stärkt ein solches Konzept das Vertrauen von Mitgliedern, Eltern und Öffentlichkeit – und macht den Verein zu einem sicheren Ort für Entwicklung und Gemeinschaft.

Neue Fördervoraussetzungen ab 2026

Ab dem Jahr 2026 müssen Vereine, die öffentliche Fördermittel erhalten möchten, ein verbindliches Kinderschutzkonzept vorweisen. Damit werden Prävention, Transparenz und nachvollziehbare Strukturen im Kinderschutz verpflichtend.

Das bedeutet:

      • Ohne Kinderschutzkonzept können keine Fördermittel mehr gewährt werden.

      • Vereine müssen Schutzmaßnahmen nachweisen, die dauerhaft im Alltag verankert sind.

      • Der Übergang bietet die Chance, Prozesse zu überprüfen und professionell weiterzuentwickeln.

Damit der Kinder- und Jugendschutz in der Vereinsarbeit verbindlich verankert wird,
erfolgte bereits die Anpassung der Förderrichtlinie des Landkreises zum 01.08.2026.

Ab diesem Zeitpunkt ist unter anderem der Nachweis eines präventiven, strukturellen Kinderschutzkonzeptes erforderlich, um für mehrtägige Fahrten mit Übernachtungen eine Förderung durch den Landkreis Wesermarsch zu erhalten.

Um alle Vereine – unabhängig davon, ob diese mehrtägige Fahrten durchführen, entsprechend zu unterstützen, stellt die Kreisjugendpflege dafür Materialien zur Verfügung, die praxisnah und gut verständlich sind. Sie sollen Vereinen dabei behilflich sein, ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln und bestehende Maßnahmen zu überprüfen:

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Das Vorwort unseres Landrats im Leitfaden macht deutlich, worum es geht: um Schutz, Teilhabe und Verantwortung – für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihren Voraussetzungen.

Im Rahmen der bereits bestehenden engen Kooperation mit dem Kreissportbund (KSB) sind, gemeinsame Informationsveranstaltungen und regelmäßige Treffen geplant bei denen alle Vereine im Landkreis die Möglichkeit erhalten sollen, sich über Kinderschutzkonzepte auszutauschen, Fragen zu stellen und Erfahrungen zu teilen.

Juleica (Jugendleiter-Card)

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Frau Susanne Benissan
Telefon: 04401 927-745
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Die Juleica (Jugendleiter-Card) ist ein Aushängeschild der niedersächsischen Jugendarbeit. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit. Sie bürgt für Qualität, weil sie nur im Zusammenhang mit einer bestandenen Prüfung ausgehändigt wird. Für ihre Inhaberin oder ihren Inhaber bringt sie Vorteile, ebenso für Vereine und/oder Organisationen, in denen sich diese Personen engagieren.

Downloads

Bitte beachten:  Ab sofort gilt das neue Antragsformular auf Kreiszuschüsse für Fahrten, Wanderungen und Lager sowie Juleica-Schulungen. Nähere Erläuterungen siehe Richtlinie zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen.

Antrag auf Kreiszuschüsse für Fahrten, Wanderungen und Reisen Dokument ansehen »
Erläuterungen zum Antrag auf Kreiszuschüsse für Fahrten, Wanderungen und Reisen Dokument ansehen »
Teilnehmerliste der Keisjugendpflege für Fahrten, Wanderungen und Reisen Dokument ansehen »
Richtlinie des Landkreises Wesermarsch zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen
Stand: 02/2025
Dokument ansehen »
Schadenfall melden! Fragebogen für Unfälle von Kindern, Schülern oder Jugendlichen Dokument ansehen »