Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Mo. - Do. 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Kreisjugendpflege des Landkreises Wesermarsch übernimmt neben vielfältigen Angeboten, Hilfen und Beratungen auch die Aufgabe, junge Menschen in ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.
Angebote der Kreisjugendpflege
Die Kreisjugendpflege umfasst die Bereiche außerschulische Jugendbildung, offene Jugendarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
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Die Jugendpflege arbeitet mit einem großen Netzwerk vorhandener Jugendhilfeeinrichtungen zusammen und stellt Angebote zur Verfügung, die an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und diese bei der Gestaltung ihrer sozialen Entwicklung unterstützen, beteiligen und qualifizieren. Sie sollen zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen..
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Für weitere Auskünfte zu Fragen und Anregungen bezüglich Jugendpflege, Förderrichtlinien und Antragstellung und zum Jugendschutz im Landkreis Wesermarsch stehen die Jugendpfleger im Landkreis Wesermarsch zur Verfügung.
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Kinder- und Jugendschutz
Unter „Kinder- und Jugendschutz“ wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.
Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.
Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.
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Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.
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.zum gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz in Deutschland
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Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz in Deutschland spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft. Er beinhaltet Maßnahmen, die darauf abzielen, sowohl die körperliche als auch die seelische Gesundheit der jungen Generation zu fördern und sie vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Diese Regelungen finden Anwendung in verschiedenen Bereichen wie Medien, Arbeitswelt, Freizeit und Erziehung.
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auf den Festen der Städte und Gemeinden des Landkreises Wesermarsch
Im Jahr 2025 war seitens der Kreisjugendpflege die Durchführung von Jugendschutzkontrollen auf mehreren öffentlichen Veranstaltungen der Städte und Gemeinden vorgesehen. Die Planung erfolgte in Kooperation mit der Polizei und den entsprechenden Ordnungsämtern, die bei der Umsetzung der Kontrollen die Kreisjugendpflegerin und das Jugendamt aktiv unterstützten.
Diese Maßnahme soll nicht nur dem Schutz unserer jungen Generation dienen, sondern auch zur Prävention und Sicherheit aller Beteiligten beitragen.
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Durchgeführte Kontrollen in der Übersicht
Datum |
Veranstaltung |
Ort |
Zeiten (+/-) / Treffpunkt |
|---|---|---|---|
| 29.05.2025 | „Vadditach“ | Kaje, Brake | 16:00 Uhr – 22:00 Uhr – PK Brake |
| 29.05.2025 | „Vadditach“ | Nordenham | 16:00 Uhr – 22:00 Uhr |
| 23.08.2025 | Stadtfest | Nordenham | 22.00 Uhr – 01.00 Uhr |
| 29.08.2025 | Drachenfest | Lemwerder | 21.00 Uhr – 24.00 Uhr |
| 30.08.2025 | Pferdemarkt | Ovelgönne | 22.00 Uhr – 01.00 Uhr |
| 01.09.2025 | Pferdemarkt | Ovelgönne | 10.00 Uhr – 13.00 Uhr |
| 20.09.2025 | Rodenkircher Markt | Rodenkirchen | 22.00 Uhr – 01.00 Uhr |
Kinderschutz im Verein
Informationen zur Konzeptentwicklung und Fördervoraussetzung ab 2026
Warum Kinderschutz im Verein wichtig ist
Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihrer Freizeit in Vereinen. Dort erleben sie Gemeinschaft, Spiel, Sport, Heranwachsen – und sollten dabei vor allem eines vorfinden: einen sicheren und geschützten Raum.
Ein Verein ist nicht nur Anbieter von Aktivitäten, sondern auch Lebensort, Begegnungsraum, Lernfeld für Selbstbewusstsein und Mitbestimmung. Mit Blick auf die Rechte der Kinder und Jugendlichen – etwa auf Schutz vor Gewalt und auf Beteiligung – gewinnt der Kinderschutz in Vereinen zunehmend an Bedeutung. Vereine leisten hier einen wichtigen Beitrag: Sie schaffen Strukturen, die Orientierung geben und helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Ein umfassendes Schutzkonzept im Verein ist nicht nur rechtlich geboten, sondern ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Es geht weit über formale Vorgaben hinaus: Es setzt ein klares Leitbild, benennt Verantwortung und Ansprechpartner, analysiert Risiken im Vereinsalltag, definiert Verhaltensregeln und legt Verfahren für den Verdachts- sowie den Krisenfall fest. Durch konsequente Prävention, Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie transparente Strukturen stärkt ein solches Konzept das Vertrauen von Mitgliedern, Eltern und Öffentlichkeit – und macht den Verein zu einem sicheren Ort für Entwicklung und Gemeinschaft.
Neue Fördervoraussetzungen ab 2026
Ab dem Jahr 2026 müssen Vereine, die öffentliche Fördermittel erhalten möchten, ein verbindliches Kinderschutzkonzept vorweisen. Damit werden Prävention, Transparenz und nachvollziehbare Strukturen im Kinderschutz verpflichtend.
Das bedeutet:
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Ohne Kinderschutzkonzept können keine Fördermittel mehr gewährt werden.
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Vereine müssen Schutzmaßnahmen nachweisen, die dauerhaft im Alltag verankert sind.
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Der Übergang bietet die Chance, Prozesse zu überprüfen und professionell weiterzuentwickeln.
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Damit der Kinder- und Jugendschutz in der Vereinsarbeit verbindlich verankert wird,
erfolgte bereits die Anpassung der Förderrichtlinie des Landkreises zum 01.08.2026.
Ab diesem Zeitpunkt ist unter anderem der Nachweis eines präventiven, strukturellen Kinderschutzkonzeptes erforderlich, um für mehrtägige Fahrten mit Übernachtungen eine Förderung durch den Landkreis Wesermarsch zu erhalten.
Um alle Vereine – unabhängig davon, ob diese mehrtägige Fahrten durchführen, entsprechend zu unterstützen, stellt die Kreisjugendpflege dafür Materialien zur Verfügung, die praxisnah und gut verständlich sind. Sie sollen Vereinen dabei behilflich sein, ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln und bestehende Maßnahmen zu überprüfen:
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- Ein Leitfaden mit Beispielen und klaren Empfehlungen.
- Eine Vorlage für ein Schutzkonzept, die Sie für Ihren Verein nutzen und weiterentwickeln können.
- Ein Selbsttest zur Einschätzung und Weiterentwicklung Ihrer bisherigen Strukturen.
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Das Vorwort unseres Landrats im Leitfaden macht deutlich, worum es geht: um Schutz, Teilhabe und Verantwortung – für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihren Voraussetzungen.
Im Rahmen der bereits bestehenden engen Kooperation mit dem Kreissportbund (KSB) sind, gemeinsame Informationsveranstaltungen und regelmäßige Treffen geplant bei denen alle Vereine im Landkreis die Möglichkeit erhalten sollen, sich über Kinderschutzkonzepte auszutauschen, Fragen zu stellen und Erfahrungen zu teilen.
Juleica (Jugendleiter-Card)

Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Die Juleica (Jugendleiter-Card) ist ein Aushängeschild der niedersächsischen Jugendarbeit. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit. Sie bürgt für Qualität, weil sie nur im Zusammenhang mit einer bestandenen Prüfung ausgehändigt wird. Für ihre Inhaberin oder ihren Inhaber bringt sie Vorteile, ebenso für Vereine und/oder Organisationen, in denen sich diese Personen engagieren.
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Bitte beachten: Ab sofort gilt das neue Antragsformular auf Kreiszuschüsse für Fahrten, Wanderungen und Lager sowie Juleica-Schulungen. Nähere Erläuterungen siehe Richtlinie zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen.
Stand: 02/2025 Dokument ansehen »



