Naturschutz & Landschaftspflege
Poggenburger Str. 15, 26919 Brake
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Naturschutzbehörden sind gem. § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes gesetzlich verpflichtet, die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsrahmenplänen darzustellen und diese Pläne bei Bedarf fortzuschreiben.
Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wesermarsch steht mit weiteren Anlagen unter den nachfolgend aufgeführten Downloads zur Verfügung.
Es handelt sich hierbei um ein Gutachten aus Sicht der Naturschutzbehörde, das für sich noch vollkommen unverbindlich ist und daher auch die fachlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht mit anderen Fachbereichen abstimmt.
Dies wird erst in solchen Verfahren entschieden, die eine Verbindlichkeit eines Vorhabens begründen, insbesondere bei der Aufstellung oder Aktualisierung des Regionalen Raumordnungsprogramms, in Bauleitplänen oder Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren oder in förmlichen Verfahren nach dem Naturschutzgesetz.