zur überörtlichen Prüfung des Landkreises Wesermarsch
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Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat eine überörtliche Prüfung des Landkreises zum Finanzstatus unter Einbeziehung des Beteiligungsmanagements vorgenommen. Das in der Prüfungsmitteilung zusammengefasste Ergebnis wurde dem Kreistag des Landkreises Wesermarsch am 29.06.2026 bekannt gegeben.
Gemäß § 5 Absatz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) ist die Prüfungsmitteilung öffentlich auszulegen.
Sie kann in der Zeit vom 08.07. – 16.07.2026 während der Dienststunden im Kreishaus – Zimmer 408 – in 26919 Brake, Poggenburger Str. 15, eingesehen werden.
Brake, den 06.07.2026
Stephan Siefken
Landrat
