Gleichstellung

Projekte

Referat für Gleichstellungsfragen
- Frauenbüro -
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Maren Ozanna
Gleichstellungsbeauftragte
Telefon: 04401 927-288
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@wesermarsch.de
Sekretariat:
Stefanie Wöbken
Telefon: 04401 927-366

Sprechzeiten:
Montag - Freitag nach Vereinbarung.

Zuschuss zu Verhütungsmitteln

Auf Antrag der Gleichstellungsbeauftragten haben die zuständigen politischen Gremien des Landkreises Wesermarsch beschlossen, einen Zuschuss von jährlich 7.500 Euro für Kosten für ärztlich verordnete, empfängnisregelnde Mittel zur Verfügung zu stellen.

Mit einem Zuschuss von maximal 100 Euro pro Person im Kalenderjahr können gefördert werden Bezieherinnen und Bezieher von

  • Arbeitslosengeld II (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII),
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Schüler-BAföG sowie
  • Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • ab 20 Jahren mit erstem Wohnsitz in der Wesermarsch.

Einen Zuschuss für bis zum 31.12. des Jahres ärztlich verschriebene und erworbene Mittel zur Familienplanung können Berechtigte bis Ende Januar des darauf folgenden Jahres beantragen und erhalten, sofern die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Über eine Fortführung des freiwilligen Kostenzuschusses im Jahr 2022 wird der Kreistag des Landkreises Wesermarsch entscheiden.

Durchschnittlich knapp 100 Personen jährlich erhalten seit 2011 den Kostenzuschuss zu Verhütungsmitteln. Statistisch ist das durch den Landkreis Wesermarsch am häufigsten bezuschusste Verhütungsmittel die Antibabypille. Es können jedoch Anträge aller Art hormoneller und mechanischer Verhütungsmittel gestellt werden (s. Flyer rechts für weitere Informationen).

Als freiwillige Leistung des Landkreises Wesermarsch besteht auf den Kostenzuschuss kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss wird nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt.

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Anträge können bei den Beratungsstellen der AWO, Donum Vitae und dem Refugium gestellt werden.