Untere Wasserbehörde / Wasserwirtschaft
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Mo. - Do. 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Wesermarsch ist verantwortlich für die Gewährleistung des Gewässerschutzes auf kommunaler Ebene und die Umsetzung von Bundes- und Landesrecht im Bereich Wasser- und Abwassermanagement. Sie unterstützt Gemeinden und Betriebe bei wasserrechtlichen Belangen.
Zu ihren wasserrechtlichen Aufgaben gehört die Erteilung und Überwachung von Genehmigungen für wasserwirtschaftliche Anlagen wie Abwasseranlagen, Trinkwasserförderung sowie Stau- und Speicheranlagen, die Prüfung von Einleitungen, Abwassernutzungen und Gewässerbenutzungen gemäß dem Wasserrecht sowie die Durchführung von Genehmigungs- und Betriebsüberwachungen, Inspektionen und Kontrollen.
Im Bereich Gewässerschutz und Wasserqualität überwacht sie die Wasserqualität in Flüssen, Seen und Grundwasser der Wesermarsch, führt Messprogramme durch, wertet Ergebnisse aus und leitet bei Schutzbedarfen entsprechende Maßnahmen ein; zudem gehört Schutzgebietsmanagement und die Sicherstellung der Einhaltung von Umweltstandards dazu. Beim Hochwasserschutz und der Gewässerentwicklung plant, koordiniert und setzt die Behörde Hochwasserschutzmaßnahmen auf lokaler Ebene um, erstellt Hydraulikberechnungen, Risikokarten und Notfallpläne und arbeitet dabei eng mit Katastrophenschutz, anderen unteren Wasserbehörden, Kommunen und Wasserwirtschaftsunternehmen in der Region Wesermarsch zusammen.
Im Bau- und Planungsrecht prüft sie Bauvorhaben hinsichtlich wasserrechtlicher Belange wie Abfluss, Versickerung und Grundwasser und stimmt sich mit Bauämtern, Umweltbehörden und Planern in der Wesermarsch ab. Beratung und Information gehören ebenfalls zu den Aufgaben: Die Behörde berät Bürger, Unternehmen und Gemeinden zu Fragen des Wasser- und Abwassermanagement und erstellt Richtlinien, Hinweise und Informationsmaterialien. Zusätzlich kooperiert sie mit anderen Behörden und Wasserversorgern und nimmt an regionalen Arbeitskreisen sowie Projekten zur gemeinsamen Bewältigung wasserwirtschaftlicher Herausforderungen in der Wesermarsch teil.
Aufsicht der Wasser- und Bodenverbände
Die Wasser- und Bodenverbände unterliegen gemäß § 72 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz der Rechtsaufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Der Landkreis Wesermarsch übt die Rechtsaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände im Landkreis Wesermarsch aus, damit die ehrenamtlich geführten Verbände ihre gesetzlichen Aufgaben rechtlich einwandfrei erfüllen.
Die Rechtsaufsicht erstreckt sich darauf, dass die Wasser- und Bodenverbände die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und bei der Aufgabenwahrnehmung Gesetze und Satzungen beachten.
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Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören u. a.:
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- Durchführung von Errichtungsverfahren von Wasser- und Bodenverbänden
- Genehmigung von Satzungen und Satzungsänderungen der Verbände
- allgemeine Rechtsaufsicht
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Im Rahmen der Rechtsaufsicht kann sich die Aufsichtsbehörde über alle Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände unterrichten. Sie kann hierzu mündliche und schriftliche Berichte sowie Akten anfordern. Daneben kann sie auch Prüfungen vor Ort durchführen sowie an den Vorstands- und Ausschusssitzungen der Wasser- und Bodenverbände teilnehmen. Weiterhin kann die Aufsichtsbehörde im Einzelfall aufsichtsrechtliche Weisungen erteilen.
Der Schwerpunkt der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit liegt aber in der
Beratung der Wasser- und Bodenverbände.
Ihre Ansprechperson:
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Downloads
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Sammelwerk der Themeninhalte der Fachplaner zur Gewässerunterhaltung 3. Ordnung (2015-2018), August 2019, Hannover.
Überschwemmungsgebiete
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
des Landkreises Wesermarsch
Ihre Ansprechperson:

