Regionalentwicklung

''Wesermarsch in Bewegung''


Sie möchten Ihr Lebensumfeld mitgestalten?

Sich für die Region einbringen?

Dazu beitragen, dass sich die Lebensqualität in der Wesermarsch verbessert?

Dann sind Sie richtig bei „Wesermarsch in Bewegung“!
Regionalmanagement
'Wesermarsch in Bewegung'

Poggenburger Str. 15, 26919 Brake

Das Regionalmanagement „Wesermarsch in Bewegung“ ist Ihr erster Ansprechpartner für Fragen zu Prozessen und Projekten der Regionalentwicklung.
Nachfolgend die Kontaktdaten und Zuständigkeiten der Mitarbeiterinnen:

Auf diesen Internetseiten finden Sie alle Informationen dazu, wie mit der Leader-Förderung Prozesse und Projekte für eine nachhaltige Regionalentwicklung umgesetzt werden und welche Akteure in der Wesermarsch dazu beitragen. Vielleicht haben Sie auch schon eine Projektidee?

Ihre Ansprechpartnerinnen:
Meike Lücke
Strategie, Öffentlichkeitsarbeit, Projektberatung, Netzwerk, Kooperationen und Evaluierung
Telefon: 04401 927-601
E-Mail: meike.luecke@wesermarsch.de
Silvia Peters
Finanzcontrolling, Projektantragsbegleitung (Zuwendungs- und Vergaberecht)
Telefon: 04401 927-603
E-Mail: silvia.peters@wesermarsch.de


Servicezeiten: nach Vereinbarung

Leader-Programm: Aktuelles

Fördermöglichkeiten 2023-2027

Für die Förderperiode 2023-2027 stehen 2,6 Millionen Euro an LEADER-Mitteln für Prozesse und Projekte der Regionalentwicklung zur Verfügung. Wenn Sie eine Projektidee haben, reichen Sie gerne ein ausgefülltes Projektskizzenformular beim Regionalmanagement unter meike.luecke@wesermarsch.de ein. Die Projektskizzenformulare befinden sich im Downloadbereich.

Fördergrundlage REK 

Fördergrundlage für alle LEADER-Projekte ist das Regionale Entwicklungskonzept (REK). Mit Bürger*innen und regionalen Akteuren wurde gemeinsam erarbeitet, welche Themen und Förderregularen gelten. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Projektidee vom Grundsatz förderwürdig und -fähig ist, suchen Sie am besten im REK mit der Tastenkombination STRG + F nach den entsprechenden Schlüsselwörtern (z.B. Jugend, Natur, Fördersatz…)

Infoveranstaltung zum LEADER-Auftakt 2023-2027

Am 27. Juni und am 6. September fanden in Brake und Berne öffentliche Informationsveranstaltungen zu den Fördermöglichkeiten für LEADER-Projekte statt. Insgesamt haben rund 100 Teilnehmer*innen die Veranstaltungen besucht. Die Inhalte des Vortrags sind in der entsprechenden Präsentation nachzulesen. Diese enthält auch die schrittweise erklärten „Wege zur Antragstellung“. Die Projektskizzenformulare zum Einreichen von Ideen finden Sie im Downloadbereich.

Projektwerkstatt

Die nächste Projektwerkstatt findet voraussichtlich im Mai 2024 statt. Hierbei werden Projekte besprochen, für die Projektskizzen bis zum 15. März im Regionalmanagement eingegangen sind. Wenn Sie an der Projektwerkstatt als Gast teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis 15. April beim Regionalmanagement.

LAG-Sitzung

Die 83. LAG-Sitzung ist für den 9. April 2024 geplant. Bei Interesse als Gast daran teilzunehmen, wenden Sie sich bitte bis 15. März an das Regionalmanagement.


Glossar (FAQ)

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) ist eine zum 1. Januar 2014 eingerichtete Regionalbehörde der Niedersächsischen Landesregierung, die sich mit Fragen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung auf Regionsebene befasst. Dazu gehört eine regional zugeschnittene Förderpolitik, die zu den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen niedersächsischen Teilräume passt. Für die Wesermarsch zuständig ist das ArL Weser-Ems, das in Oldenburg ansässig ist.

Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume mit Sitz in Bonn unterstützt die Umsetzung der Politik in ländlichen Räumen. Die DVS versteht sich als Serviceeinrichtung und versorgt ländliche Regionen mit Informationen zu Förderprogrammen und Beispielen gelungener Projekte. Zudem bietet sie Seminare und Fortbildungen für interessierte Akteure an, unter anderem zu Projektmanagement oder Fachthemen aus den Bereichen demografischer Wandel, Dorfentwicklung, Landwirtschaft und Breitband

Der ELER ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Er ist neben den Struktur-fonds EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds) das dritte große Förderinstrument der EU.

Das Programm „Leader“ entstammt dem ELER. Daher sind das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium und die Ämter für regionale Landesentwicklung für Programmplanung und Bewilligung von Leader-Projekten zuständig.

Ein Regionalmanagement ist die Koordinationsstelle für regionale Entwicklung in einem abgegrenzten Gebiet. Bei Leader ist es zugleich Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe, die das zentrale Steuerungs- und Entscheidungsgremium für den Leader-Prozess darstellt. Das Regionalmanagement organisiert alle formalen Abläufe der LAG-Arbeit, berät Projektträger zu Fördermöglichkeiten, übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit und vernetzt lokale und regionale Akteure.

Leader ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, bei dem es darum geht, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern. Leader ist eine Abkürzung für französisch „Liason entre actions de développement de l‘économie rurale“, also für Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Regionen können sich um eine Teilnahme bewerben. In Niedersachsen gibt es aktuell 41 Leader-Regionen, in Deutschland über 300. Alle 7 Jahre beginnt eine neue EU-Förderperiode.

Bei Leader bestimmt die Region, welche Themen ihr am wichtigsten sind und wofür die Fördergelder ausgegeben werden sollen – natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist das Steuerungs- und Entscheidungsgremium hierzu.

Die LAG „Wesermarsch in Bewegung“ besteht seit 2001 und setzt sich aus 26 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die Kommunen, Vereine, Verbände und Interessengemeinschaften vertreten.

Eine Zuwendung im Sinne des Haushaltsrechtes ist eine freiwillige Leistung der EU, des Bundes oder Landes. Hierbei werden öffentliche Gelder an Stellen außerhalb der Verwaltung gezahlt, um bestimmte Zwecke zu erfüllen. Bei Zuwendungen gilt immer das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ein Leader-Projektträger heißt im Sprachgebrauch des Zuwendungsrechtes „Zuwendungsempfänger“, ein Bewilligungsbescheid über Fördergelder auch „Zuwendungsbescheid“.

Ein Bewilligungsbescheid ist ein sogenannter Verwaltungsakt, mit dem einem Antragsteller Zuwendungen (z.B. Leader-Fördermittel) unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. Die Bedingungen des Bewilligungsbescheides – wie zum Beispiel Projektzeitraum und Nebenbestimmungen – müssen unbedingt eingehalten werden. Ansonsten besteht ein Widerrufs- bzw. Rückforderungsanspruch des Zuwendungsgebers, das heißt, dass der Zuwendungsempfänger Fördermittel zurückzahlen muss.

Monitoring bezeichnet die laufende Beobachtung von Abläufen und Prozessen anhand bestimmter Kenngrößen (Indikatoren). Die hierzu erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Evaluierung. Für die Regionalentwicklung werden beispielsweise die Anzahl von Veranstaltungsteilnehmern erhoben und ihre Zufriedenheit abgefragt, der zeitgerechte Abfluss der Fördermittel kontrolliert, die Anzahl erfolgreich umgesetzter Projekte und die Projektwirkungen ermittelt.

Eine Evaluierung (auch: Evaluation) ist die wissenschaftlich fundierte Bewertung von Indikatordaten aus dem Monitoring. Hierbei wird bewertet und interpretiert, ob und in welchem Maß die Regionalentwicklungsabläufe dazu beitragen, festgesteckte Ziele zu erreichen, die im Regionalen Entwicklungskonzept beschrieben sind.

Nur durch Monitoring und Evaluierung lassen sich frühzeitig Abweichungen zur Zielerreichung feststellen – und passende Maßnahmen zum Gegensteuern ergreifen.


Haben Sie Interesse, die Wesermarsch voranzubringen?

 Dann sind Sie hier richtig!