Verwaltungsinternes

Klimaschutzkonzept

Das Land Niedersachsen hat mit § 18 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Klimaschutzkonzepte für die eigene Verwaltung zu erstellen. Auf dieser Grundlage hat auch der Landkreis Wesermarsch ein verwaltungsinternes Klimaschutzkonzept erarbeitet. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen der Verwaltung bis 2040 deutlich zu senken und Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Grundlage ist eine Treibhausgasbilanz für das Jahr 2023. Sie zeigt, wo die wesentlichen Emissionen entstehen. Ein großer Anteil entfällt auf die Wärmeversorgung der Schulen und Bildungseinrichtungen. Daraus ergeben sich konkrete Ansatzpunkte, etwa die Optimierung und Erneuerung von Heizungsanlagen, energetische Sanierungen und der Ausbau von Photovoltaik. Auch die Elektrifizierung des Fuhrparks, nachhaltige Beschaffung und eine bessere Erfassung der Emissionen sollen vorangebracht werden.

Das Konzept legt Maßnahmen und Zwischenschritte fest. Die Umsetzung soll regelmäßig überprüft werden, damit Fortschritte sichtbar werden und bei Bedarf nachgesteuert werden kann.

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Das vollständige verwaltungsinterne Klimaschutzkonzept steht hier zum Download bereit.

Deckblatt des Klimaschutzkonzeptes mit Logo des Landkreises Wesermarsch
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